Personal
Bezüglich der Mindestanzahl und Qualifikation von JugendarbeiterInnen gelten in der Steiermark folgende Kriterien:
Anstellungsausmaß der JugendarbeiterInnen:
- Um eine Basisförderung beantragen zu können, müssen die MitarbeiterInnen im Rahmen eines kollektivvertraglichen Dienstverhältnisses im Ausmaß von mindestens 15 Wochenstunden beschäftigt werden.
- Sofern die Trägerorganisation keinem anderen Kollektivvertrag unterliegt, gilt der Kollektivvertrag der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS).
- Mindestens ein Drittel der Anstellungsstunden müssen den MitarbeiterInnen als Overhead - Zeiten zur Verfügung stehen (Urlaub, Krankenstand, Weiterbildung, Teambesprechungen etc.).
Qualifikation und Entlohnung der JugendarbeiterInnen
- Die Fachabteilung 6A - Gesellschaft und Generationen legt in einem Merkblatt fest, welche Mindestqualitfikation geförderte MitarbeiterInnen im Arbeitsfeld aufweisen müssen.
- Die Fachabteilung 6A - Gesellschaft und Generationen legt in einem Merkblatt fest, welcher Mindestbruttolohn als Voraussetzung für eine Basisförderung gilt.
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