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Personalstandards

Personal
Bezüglich der Mindestanzahl und Qualifikation von JugendarbeiterInnen gelten in der Steiermark
folgende Kriterien:

Anstellungsausmaß der JugendarbeiterInnen:

  • Um eine Basisförderung beantragen zu können, müssen die MitarbeiterInnen im Rahmen eines kollektivvertraglichen Dienstverhältnisses im Ausmaß von mindestens 15 Wochenstunden beschäftigt werden.
  • Sofern die Trägerorganisation keinem anderen Kollektivvertrag unterliegt, gilt der Kollektivvertrag der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS).
  • Mindestens ein Drittel der Anstellungsstunden müssen den MitarbeiterInnen als Overhead - Zeiten zur Verfügung stehen (Urlaub, Krankenstand, Weiterbildung, Teambesprechungen etc.).


Qualifikation und Entlohnung der JugendarbeiterInnen

  • Die Fachabteilung 6A - Gesellschaft und Generationen legt in einem Merkblatt fest, welche Mindestqualitfikation  geförderte MitarbeiterInnen im Arbeitsfeld aufweisen müssen.
  • Die Fachabteilung 6A - Gesellschaft und Generationen legt in einem Merkblatt fest, welcher Mindestbruttolohn als Voraussetzung für eine Basisförderung gilt.


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